Die Potsdamer Kernschmelze: 15 unfassbare Folgen des Correctiv-Fakes – das NIUS-Dossier
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Der Correctiv-Fake über ein Potsdamer „Geheimtreffen“ ist inzwischen durchlöchert wie ein Schweizer Käse. Das größte Loch klafft ausgerechnet dort, wo der kondensierte Kern der Geschichte lag: im Fazit.
NIUS hatte gleich zu Beginn die Correctiv-Geschichte in ihrer Kernaussage zurückgewiesen. Rund eine Woche nach Veröffentlichung schilderte es bereits die „Chronik des Deportations-Mythos“. Was damals am Text herausgearbeitet wurde, ist heute juristisch belegt.
Besonders gravierend ist die jüngste Entscheidung des Berliner Landgerichts – sie trifft den Kern der Erzählung, den sogenannten „Masterplan“. Verboten wurde die Aussage: „‚Es bleiben zurück: […] Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen‘“, wie aus der Pressemitteilung des Landgerichts Berlin hervorgeht.
Damit ist die zentrale Behauptung der Geschichte nicht mehr haltbar: Ihr innerster Kern ist gerichtlicherseits nun weggeschmolzen worden.
Im Folgenden dokumentieren wir die gravierenden Folgen einer Falschberichterstattung, deren Korrektur bis heute aussteht.
1. Öffentlich-rechtliche Leitmedien verbreiten den Kernvorwurf
Formate wie heute journal, Tagesschau und Tagesthemen griffen die Darstellung auf und verbreiteten sie millionenfach. Der „Masterplan“ wurde so zum festen Bestandteil der Nachrichtenlage. NIUS hat diese Redaktionen angefragt – Antworten stehen bislang aus.
ARD-Propagandist Georg Restle schrieb auf X: „Deportationen zur Erhaltung des ‚reinen, deutschen‘ Volkes. Das ist lupenreine NS-Ideologie, die direkt nach Auschwitz führte.“
2. Regierungserklärung auf falscher Grundlage
Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz sprach von „rassistischen Deportationsplänen“ und bezog sich dabei auf die Correctiv-Darstellung. Diese Aussage erhielt durch die Autorität des Amtes besonderes Gewicht. NIUS fragte Olaf Scholz an, erhielt jedoch bislang keine Antwort. Der entsprechende Tweet mit den Fake News ist immer noch online.
3. Staatsautorität verstärkt eine falsche Legende
Durch die Übernahme der Legende wurde sie politisch von höchster Stelle aus legitimiert und damit auf immense Weise verstärkt. Was als „journalistischer“ Bericht begann, wurde zur regierungsamtlichen Realität. Eine spätere Korrektur dieser politischen Bezugnahme erfolgte nie – auch nicht, als die Correctiv-Anwälte einräumten, „dass die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben.“ Von NIUS angefragt, blieb das Kanzleramt bei seinen Fake-News: „Die Aussagen des Kanzlers stehen für sich.“
4. Ministerien treiben die Fake-Erzählung weiter
Mehrere Ministerinnen griffen die Darstellung auf und verbreiteten sie in Bundestagsreden. Auch hier erfolgte keine erkennbare eigenständige Prüfung der Vorwürfe. NIUS hatte seinerzeit entsprechende Anfragen gestellt – und ausweichende Antworten erhalten. Zurückgenommen wurden die Fake News nicht.
5. Die Bundesregierung verbreitete den Correctiv-Fake sogar im Ausland.
Entwicklungsministerin Svenja Schulze sagte bei einem Staatsbesuch in Marokko: „Es gab ein Treffen von rechtsradikalen Politikern, die ihre Fantasien zur Deportation von Menschen mit nicht-deutschen Hintergründen nach einer Machtübernahme ausgetauscht haben“. Sie erfand noch eine „Machtübernahme“ dazu.

Svenja Schulze war am 25. Januar 2024 in Marokko.
6. Fake-Grundlage für Forderungen nach Parteiverbot
Im Kontext eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens wurden die Vorwürfe zentral herangezogen. Die Begriffe „Masterplan“, „Vertreibung“ und „Deportation“ dienten immer wieder als argumentative Bausteine. Damit flossen inzwischen gerichtlich untersagte Behauptungen in die Begründung einer der schärfsten politischen Maßnahmen ein – das Verbot einer Oppositionspartei.
Die linke NGO „Institut für Menschenrechte“ formulierte es so: Der Kurs der AfD strebe „Zwangs- und Gewaltmaßnahmen an, die Millionen von Menschen treffen würden, auch deutsche Staatsangehörige, die nach den national-völkischen Vorstellungen der AfD keine Deutschen sind. Hierzu zählen Deportationen ebenso wie tödliche Gewalt gegenüber denjenigen, die sich nicht an der Umsetzung national-völkischer Ideologie beteiligen wollen.“

Links-NGO-Boss Hendrik Cremer korrigierte seine von Correctiv übernommenen Fake News nicht.
7. Flächendeckende Verbreitung durch Landesanstalten
Auch SWR, MDR und andere Landesanstalten griffen die Geschichte auf und verbreiteten sie weiter. Teilweise sind entsprechende Beiträge heute nicht mehr abrufbar – offenbar, weil ihnen juristische Niederlagen vorausgehen.
8. Journalistischer Aktivismus statt Distanz
In zahlreichen Medien wurde der Correctiv-Fake ohne jede journalistische Sorgfalt übernommen. Eine kritische Selbstprüfung war lange Zeit nicht erkennbar – in öffentlich-rechtlichen Medien blieb sie grundsätzlich aus. Private Medien (Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche, Übermedien) wandten sich schließlich gegen Correctiv. Ein halbes Jahr nach NIUS, aber besser spät als nie.
9. Korrekturen erfolgen still – Wirkung bleibt
Einige Beiträge wurden nachträglich verändert oder entfernt. Eine transparente Aufarbeitung der ursprünglichen Berichterstattung findet jedoch nicht statt. Die ursprüngliche Wirkung bleibt damit weitgehend bestehen.

Transparenz sieht anders aus.
Aufarbeitung und Korrektur blieben auch dann aus, als Staatsrechtler Christoph Degenhart in einer juristischen Fachzeitschrift von einer „offensichtlich unrichtigen Meldung“ sprach, die, so Degenhart weiter, „imstande war, eine Massenbewegung auszulösen, an deren Spitze sich zu setzen hochrangige Vertreter der Politik nicht zögerten, durch öffentlichkeitswirksame Teilnahme an Demonstrationen in verfassungsrechtlich unklarer Rollenkonfusion, wie auch in verbaler Zuspitzung.“
10. Linke Massenaufmärsche zogen desinformiert durchs Land
Millionen Menschen trieb der Correctiv-Fake auf die Straße, angeheizt von öffentlich-rechtlichen Medien, die ihnen eine Lüge in den Kopf gepflanzt hatten.

Die linke NGO Campact jubelt und feuert munter Desinformation in den digitalen Orbit.
Beim aktivistischen Kampagnen-Portal Campact steht bis heute, was Gerichte zuhauf verboten haben: „Die Protestbewegung gegen Rechtsextremismus, ausgelöst durch die Correctiv-Enthüllungen über die AfD-Pläne zur Deportation von Millionen von Menschen, wächst weiter: Über 200 Demonstrationen finden deutschlandweit am kommenden Wochenende statt.“
11. Privatpersonen werden öffentlich an den Pranger gestellt
Die Berichterstattung traf auch Privatpersonen. So geriet etwa Silke Schröder vom Verein Deutsche Sprache ins Visier der Kampagne. Die öffentliche Aufmerksamkeit hatte für Betroffene konkrete Konsequenzen. Auch wirtschaftliche Existenzen gerieten unter Druck. Im Umfeld der Berichterstattung gerieten etwa Betreiber des Restaurants „Hans im Glück“ ins Visier. Die mediale Wucht des Correctiv-Fakes machte damit auch vor wirtschaftlichen Existenzen nicht halt.
12. Historische Holocaust-Relativierung durch politische Instrumentalisierung
Im Haus der Wannseekonferenz wurde die Correctiv-Erzählung sogar in einen direkten Bezug zur Shoah gesetzt. Eine Gedenktafel stellte das Potsdamer Treffen in eine Linie mit der Wannseekonferenz von 1942 – jenem Treffen, auf dem die organisatorische Umsetzung des Holocaust koordiniert wurde. Damit sind Fake News, deren zentraler Kern nun gerichtlich untersagt ist, mit einem der größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte verknüpft worden. NIUS fragte die Gedenkstätte an, ob sie es nach der aktuellen Gerichtsentscheidung prüfen will – erhielt jedoch keine Antwort.

Der Correctiv-Fake wurde Teil der offiziellen Gedenkkultur.
13. „Journalisten des Jahres“
Das Medium-Magazin kürte Correctiv Ende 2024 zu den „Journalisten und Journalistinnen des Jahres“. NIUS fragte die linken Kollegen an, wie sie nun dazu stehen – erhielt überraschenderweise aber keine Antwort.
14. Immer noch erhält Correctiv Steuergeld
Correctiv wird weiterhin gefördert – auch über das Jahr 2025 hinaus. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, aus dem Correctiv-Projekte finanziert wurden, läuft seit 2025 in einer neuen Förderperiode weiter. Gleichzeitig werden Bildungsformate wie die „Reporterfabrik“ fortgeführt; Projekte wie „Brandherd Desinformation“, mit dem das Desinformationsportal Correctiv absurderweise junge Feuerwehren gegen Desinformation aufklären will, sind für 2026 bereits mit weiteren Workshops geplant.
15. Correctiv gilt darüber hinaus weiter als „gemeinnützig“ ...
..., wodurch es steuerliche Vorteile genießt. Dabei ist vollkommen klar, dass es nicht nur völlig einseitig, sondern auch im großen Stil falsch berichtet. Es vernebelt die Öffentlichkeit mit Propaganda, die auf falschen Tatsachenbehauptungen beruht. Die Kanzlei Höcker, die den Prozess gegen Correctiv führte, fordert deshalb, diese Gemeinnützigkeit abzuerkennen.
Correctiv ist ein juristisch nachweisliches Desinformationsportal und verkauft sich weiter als Informationsportal, das gegen Desinformation eingesetzt wird. Dabei erhält es sogar steuerliche Mittel – eine Tatsache, die für sich spricht.
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