Gutachten warnt vor Verfassungsbruch: Ampel-Haushalt für 2025 droht zu platzen
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Der für 2025 geplante Haushalt der Ampel-Koalition droht zu platzen: Drei führende Regierungsmitglieder haben bestätigt, dass der Haushalt noch einmal grundlegend nachverhandelt werden muss, berichtet das Handelsblatt. Das Loch von neun Milliarden Euro, das Finanzminister Christian Lindner (FDP) ausgemacht hatte, könne momentan nicht geschlossen werden.
„Die Vorschläge werden so nicht klappen“, zitiert das Handelsblatt einen der drei Regierungsvertreter. Das Haushaltsloch werde man nicht um neun Milliarden Euro schrumpfen können, allenfalls ein Drittel des Betrags sei realistisch.
Gutachten warnt vor Verfassungsbruch
Ein von Lindner beauftragtes Gutachten kommt zu demselben Schluss und warnt vor einem Verfassungsbruch. In einem Papier des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium heißt es: „Der Beirat äußert vor dem Hintergrund der Schuldenbremse an allen von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang erwogenen Maßnahmen erhebliche Zweifel.“

Lindner will die Schuldenbremse einhalten.
Lindner will die Schuldenbremse einhalten.
Im Haushalt klaffte trotz der Einigung der Ampel-Parteien ein Milliardenloch, das die Regierung eigentlich über Darlehen an die Autobahn GmbH und die Deutsche Bahn schließen wollte.
Der Wissenschaftliche Beirat warnt, bei der Vereinnahmung des Liquiditätsüberschusses bei der KfW gebe „es erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, da aus Notlagenkrediten stammende Mittel für den Bundeshaushalt genutzt werden“. Auch im Falle der Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen an die DB InfraGO AG, das hundertprozentige Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, „sieht der Beirat verfassungsrechtliche Probleme, wenn der Bund die Darlehen an die DB InfraGO AG am Ende selbst tilgt“.
„Verfassungsrechtliche Risiken werde ich als Finanzminister nicht unterstützen“
„Verfassungsrechtliche Risiken oder ökonomisch nicht Sinnvolles werde ich als Finanzminister nicht unterstützen“, hatte Lindner in seinem ARD-Sommerinterview erklärt. Daher warte er die rechtliche Prüfung ab, ob eine Umwandlung von Zuschüssen an die Bahn und die Autobahngesellschaft zulässig und sinnvoll sei. Andernfalls wolle er bis zur Verabschiedung des Etats nach anderen Möglichkeiten suchen.
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