Niedersachsen als Vorbild: Thüringens Verfassungsschutzchef will AfD-Politikern Wahlrecht entziehen
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AfD-Politikern soll das aktive und passive Wahlrecht entzogen werden. Dafür spricht sich der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, aus. Im Podcast „AfD vor Gericht“ sagt er: „Man redet nicht darüber, man macht es.“ Statt lange über ein Verbotsverfahren zu debattieren, setzt der Behördenleiter auf andere Instrumente. Darüber berichtet Apollo News.
Stephan Kramer nennt Niedersachsen als Vorbild für alle Bundesländer. Dort haben Wahlausschüsse vier AfD-Politiker von den Kommunalwahlen am 13. September ausgeschlossen. Martin Sichert darf nicht als Landrat in Friesland antreten, Stephan Bothe nicht in Lüneburg, Thorsten Moriße nicht als Oberbürgermeister in Wilhelmshaven und Justin Vogel nicht als Bürgermeister in Herzberg am Harz. Die Ausschüsse beriefen sich auf Zweifel an der Verfassungstreue. Das Innenministerium in Hannover hatte entsprechende Hinweise geliefert.
Björn Höcke im Visier
Besonders Björn Höcke, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, nimmt Kramer ins Visier. Der Thüringer AfD-Chef sei noch immer wählbar. Das versteht Kramer nicht: „Ich habe es mich gefragt. Ich bin immer noch nicht weiter, warum man es nicht gemacht hat.“ Das Bundesverfassungsgericht habe ähnliche Anträge in anderen Fällen nicht einmal angenommen. Trotzdem müsse man es versuchen. Die wehrhafte Demokratie habe Mechanismen, die weit vor einem Parteiverbot greifen.
Kramer schlägt vor, in Thüringen Bürgermeister- und Landratskandidaten stärker auf Verfassungstreue zu prüfen. Genau das ist in Niedersachsen geschehen. Dort entscheidet jeweils der örtliche Wahlausschuss. Die AfD spricht von einem Verbot durch die Hintertür.

Björn Höcke steht besonders im Visier des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten.
Über Artikel 18 das Wahlrecht entziehen
Der Podcast, den der Berliner Anwalt Ulrich Schellenberg moderiert, will juristische Präzision statt emotionaler Debatte liefern. Kramer nutzt die Bühne, um den Werkzeugkasten zu zeigen: Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes, Ausschluss von Wahlen, Prüfung der Verfassungstreue bei kommunalen Spitzenämtern.
Artikel 18 des Grundgesetzes erlaubt es, jemandem das Wahlrecht zu entziehen, der Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht. Einen solchen Antrag können Bundestag, Bundesregierung oder eine Landesregierung stellen. Bisher ist kein einziges Verfahren erfolgreich gewesen. Björn Höcke wurde zweimal wegen des Vorwurfs, eine verbotene SA-Parole genutzt zu haben, zu Geldstrafen verurteilt. Das reicht nach geltendem Recht nicht für den automatischen Verlust des passiven Wahlrechts.
Behördenleiter Kramer gegen die AfD
Kramer steht seit Jahren im Streit mit der Thüringer AfD. Sein Amt stufte den Landesverband 2021 als gesichert rechtsextrem ein. Die Partei klagte mehrfach gegen ihn. Im Dezember 2025 urteilte das Verwaltungsgericht Weimar, Kramer habe mit einer Bewertung des AfD-Programms gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Andere Aussagen ließ das Gericht durchgehen. Die AfD-Fraktion im Landtag hat einen Untersuchungsausschuss gegen ihn durchgesetzt.
Ob Thüringen dem niedersächsischen Beispiel folgt, bleibt offen. Die Kommunalwahlen dort stehen noch bevor.
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