Die Causa Spahn und der Umbau der menschlichen Natur
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Die Geburt eines Kindes ist stets ein neuer Anfang. Sie ist das Wunder, das die Erschaffung des Menschen wiederholt. Und in der Regel ist das ein sehr freudiges Ereignis.
Wie kann es dann sein, dass eine Geburt Ärger, Protest und Bitterkeit auslöst? Eine politische Implosion mit anschließendem Regierungsumbau? Jens Spahn trat am 18. Juli als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zurück, nachdem bekannt geworden war, dass er und sein Ehemann Daniel Funke einen durch Leihmutterschaft in den USA geborenen Sohn namens Georg bekommen hatten. Funke, so heißt es, sei der leibliche Vater und Spahn das zweite rechtliche Elternteil. „We Are Family“ lautete ihr Kommentar zum gemeinsamen Foto mit Kinderwagen. Am 8. August ist das Paar mit Georg in Deutschland gelandet.

Gegner der Leihmutterschaft
Politisch war Spahn bislang als Gegner der Leihmutterschaft bekannt. Als Bundesgesundheitsminister hat er im Jahr 2020 sogar die damals von der FDP geforderte Legalisierung der nichtkommerziellen Leihmutterschaft abgelehnt. Nun aber ließen Spahn und Funke wissen: „Uns ist bewusst, dass beim Thema Leihmutterschaft oft Unsicherheit herrscht und auch manches Vorurteil besteht. Aber wie sagte der große Franz Beckenbauer: ‚Der liebe Gott freut sich über jedes Kind‘.“
Die Worte „Unsicherheit“ und „Vorurteil“ sollen uns wohl sagen, dass eine Leihmutterschaft nur in den Augen eines kenntnislosen Betrachters problematisch wäre. Angesichts der Schattenseiten, die es hier objektiv gibt, ist das aber etwas überheblich – zumal man nicht den „Kaiser“ und den lieben Gott bemühen müsste, wenn da nicht wirklich etwas im Argen läge. Denn die einfachste aller Fragen lautet: Was ist mit der Mutter? Über die Leihmutter des Kindes hieß es seitens Spahn und Funke, sie gehöre nun „quasi zur Familie“ und werde „Georgs Lebensweg begleiten“.
Was auch immer das bedeutet – es verspricht nicht das, was jedes Kind gerade in seinen ersten Lebensjahren am meisten braucht: die symbiotische Gemeinschaft mit seiner leiblichen Mutter, die lange vor der Geburt im Mutterbauch beginnt und von der engen genetischen Verwandtschaft verstärkt wird. Über die leibliche Mutter von Funkes Sohn, die Spenderin der Eizelle, wurde gleich gar nichts bekannt. Und ob es wenigstens eine Amme, eine „Nährmutter“ gibt – auch das wissen wir nicht.
Bei dem Mediziner und Politiker Hendrik Streeck (CDU) und seinem Ehemann Paul Zubeil, die im April dieses Jahres ebenfalls „Eltern“ eines Sohnes wurden, war das Informationsregime noch rigider. In diesem Fall ist nicht einmal bekannt, wer von beiden der leibliche Vater ist. Das soll diskret wirken und das Kind schützen, dient aber vor allem einer in das Konzept der homosexuellen Elternschaft eingebauten Fiktion: Die rechtliche Vaterschaft des nichtleiblichen Elternteils soll wie die zweite leibliche Elternschaft aussehen. Diese Fiktion soll das Recht an die Stelle der Natur setzen.

Politiker Hendrik Streeck (CDU)
Umbau der menschlichen Natur
Das ist der Grund, warum neugierige Nachfragen als reaktionär oder homophob abgetan werden können – weil sie auf etwas abzielen, das durch den vorgeführten Fortschritt gerade ad acta gelegt werden soll. Wer nach der Mutter eines solchen Kindes fragt, greift automatisch die Fiktion an, dass es eine Mutter nicht mehr habe oder nicht mehr brauche.
Soweit die existentiellen Bedürfnisse des Neugeborenen etwas mit seiner Mutter zu tun haben, werden sie zugunsten der doppelt männlichen „Elternschaft“ ausgeblendet. Das geschieht vor allem durch die Medien, die in solchen Fällen fast grundsätzlich nicht nachhaken. Im Ergebnis wird damit weniger die elterliche Privatsphäre geschützt, als vielmehr ein Umbau der menschlichen Natur in Szene gesetzt.
Dieser Umbau zielt bereits sehr viel weiter. Wie im vergangenen Jahr die Tagesschau berichtete, hat ein Forscherteam in Japan mittels In-vitro-Gametogenese (IVG) bereits Mäuse mit zwei Vätern und ohne Mutter gezüchtet. Mit der IVG wurden aus Stammzellen, die aus der Haut gewonnen wurden, im Labor Gameten, also Ei- und Samenzellen, erzeugt. Auch eine Züchtung mit zwei Müttern ist bereits gelungen. Wenngleich dieses Verfahren nicht – oder noch nicht – für Menschen verfügbar ist, zeigt sich daran, in welcher Perspektive das Phänomen Leihmutterschaft steht. Sie könnte nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu zwei echten leiblichen Müttern oder Vätern sein.
Kataloge, Kinder, Kundenwunsch
Der Leihmutterschaft geht einstweilen die künstliche Befruchtung einer sorgfältig ausgesuchten natürlichen Eizelle voraus. Die Auftraggeber durchforsten Kataloge mit geeigneten Eizellspenderinnen und Leihmüttern nach Kriterien wie Hautfarbe, Herkunft, Augen- und Haarfarbe, Intelligenzquotient, Talente und Beruf. Zunächst müssen der leiblichen Mutter die Eizellen entnommen werden, was für die Spenderin mit einer gesundheitlich riskanten und belastenden hormonellen Stimulierung einhergeht. Danach werden diese Eizellen befruchtet und von den so entstandenen Embryonen diejenigen ausgewählt, die dem Geschlechtswunsch der Kunden entsprechen und diagnostisch unauffällig sind; der Rest wird „verworfen“.
Das wirft die Frage auf, warum die Leihmutter nicht zugleich die leibliche Mutter ist – was den ganzen Aufwand erheblich minimieren, wenn nicht überflüssig machen würde. Offenbar ist das Absicht. Es soll verhindert werden, dass die austragende Frau eine genetische Verbindung zum Kind hat, was emotionale und rechtliche Konflikte bei der Übergabe verringert und als „Schutz aller Beteiligten“ herausgestellt wird. Jedenfalls dient es auf unheimliche Weise dem Ziel der rein männlichen „Elternschaft“, die Funktion der Mutter gleichsam aufzulösen. Oder verhält es sich umgekehrt?
Einer der Embryos wird jedenfalls der Leihmutter eingesetzt; der Rest wird für weitere Kinderwünsche oder für den Fall einer Fehlgeburt oder Abtreibung (etwa im Falle einer festgestellten Behinderung) tiefgekühlt aufbewahrt. Vor allem muss die austragende Mutter das Neugeborene abgeben, nachdem sie ihm neun Monate lang eine bergende und vertraute Umgebung bot, was ohne eine traumatische Trennungserfahrung kaum möglich ist – nicht nur für das Kind, sondern auch für die Leihmutter, die während der gesamten Schwangerschaft einer peinlich genauen und belastenden gesundheitlichen Überwachung unterliegt.
Dieses aufwendige Verfahren kostet etwa 100.000 bis 200.000 Euro, also den Gegenwert einer kleinen bis mittelgroßen Eigentumswohnung. Warum geben Jens Spahn oder Hendrik Streeck so viel Geld für ein physisch gefährliches, psychisch folgenreiches und moralisch bedenkliches Verfahren aus, während es auch für männliche Homosexuelle alternative und noch dazu kostenlose Möglichkeiten der Zeugung gibt?

Einer der Embryos wird der Leihmutter eingesetzt; der Rest wird für weitere Kinderwünsche oder für den Fall einer Fehlgeburt oder Abtreibung (etwa im Falle einer festgestellten Behinderung) tiefgekühlt aufbewahrt.
Von natürlichen Lösungen ist abzuraten
Gar nicht so selten zeugen schwule Männer mit einer lesbischen Freundin, die ebenfalls den Beischlaf umgehen möchte, durch außerkörperlichen Samentransfer ein Kind, etwa mit Hilfe einer Spritze. Es gibt dazu keine Statistiken, aber es kommt vor. Dieser Weg wird vom Katechismus der katholischen Kirche natürlich nicht gerade begrüßt, um es vorsichtig zu sagen. Aber im Vergleich zu künstlicher Befruchtung und Leihmutterschaft bietet dieses sehr unkonventionelle Modell erhebliche Vorteile, die nun plötzlich wie veraltet wirken.
Ein so entstehendes Kind kann prinzipiell in einer Beziehung zu beiden natürlichen Elternteilen aufwachsen. Es wirkt nun, als ob es darauf gar nicht ankäme, wenn prominente Schwule nur mit jenen Kindern Medienaufmerksamkeit wecken, die durch künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft zur Welt kommen. Noch erstaunlicher ist es, was das „Informationsportal Kinderwunsch“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend dazu sagt. Es warnt nämlich lesbische Frauen oder weibliche Singles ausdrücklich vor der halbwegs natürlichen Lösung: „Von einer privaten Samenspende ist abzuraten.“ Und warum? Der beteiligte Mann, der auch rechtlich automatisch Vater wird, „ist grundsätzlich unterhaltspflichtig und hat Anrecht auf hälftiges Sorgerecht“.
Wer davon ausging, dass das zu begrüßen sei, wer da meint, dass jedem Kind ein unterhaltspflichtiger und sorgeberechtigter Vater nur zu wünschen wäre, erfährt also, dass die Bundesregierung das für einen vermeidbaren Nachteil hält, während sie andererseits aktuell darüber diskutiert, unterhaltssäumigen Elternteilen den Führerschein zu entziehen und somit Fahrverbot zu erteilen. Ach ja, und außerdem entfalle bei der natürlichen Zeugung die Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten, die bei einer medizinischen Samenspende automatisch gegeben sei. Statt an die Vorteile einer monogamen, zweigeschlechtlichen Beziehung für die Zeugung von Kindern zu erinnern, bringt die Bundesregierung also lieber teure Labore ins Spiel.
Das Recht des Kindes unterliegt dem moralischen „Recht auf Kinder“
Als sich jüngst ein Schwulenaktivist bei Bild gegen ein Recht auf Kinder aussprach (wer sonst dürfte das noch?), blieb das Hauptproblem von Leihmutterschaft oder medizinischer Samenspende einmal mehr außen vor: Dass sie in der Regel mit dem Ausschluss des leiblich-gegengeschlechtlichen Elternteils aus der „Family“ einhergehen: Das betreffende Kind kommt als eine Art Halbwaise zur Welt – zweifellos ein großer Schritt auf dem Weg zur Zerstörung der Familie. Wie wir seit der Antike wissen, führt die Zerstörung der Familie zu breiter Verarmung und zur Konzentration des gesellschaftlichen Vermögens in den Händen weniger: eine bemerkenswerte Koinzidenz in einer Zeit, in der das Erbrecht so massiv angegriffen wird.
Immerhin wird in Deutschland die Identität von Samenspendern seit 2018 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert. Da die Eizellspende in Deutschland verboten ist, gibt es hierzulande für sie keine vergleichbare Regelung, und im Ausland hängt es von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung ab, ob die Identität der Spenderin dokumentiert wird.
Selbst wenn das aus Leihmutterschaft oder Samenspende entstandene Kind sein zweites leibliches Elternteil irgendwann kennenlernt, wird ihm zunächst und zumeist etwas zugemutet, was im sonstigen Leben als gravierendes Unglück gilt. Das natürliche Recht des Kindes auf seine beiden leiblichen Eltern, das bislang nur von ungeplanten schicksalhaften Ereignissen wie Scheidung oder Tod verletzt wurde, darf dem Kinderwunsch von Homosexuellen untergeordnet werden. Das Recht des Kindes unterliegt einem zumindest moralischen „Recht auf Kinder“.
Dabei ist es durchaus unklar, wie sich eine mit homosexueller Orientierung begründete Zeugungsunfähigkeit im Einzelfall darstellt, ob das Nicht-Wollen oder das Nicht-Können den Ausschlag gibt. Nun geht das auch niemanden etwas an. Gesellschaftlich relevant wird der unerfüllte Kinderwunsch von Homosexuellen aber dann, wenn der Naturvorgang unter Berufung auf ein nicht näher definiertes Defizit durch Technik und Recht ersetzt werden soll. Denn dies geht mit einem Umbau unserer Normen und Werte einher – und schließlich mit einer unkalkulierbaren Erosion des gesellschaftlichen Konsenses, einer Erosion, die früher oder später auch die herkömmliche Familie bedrohen wird.
Die Zeugung als Naturvorgang, bestenfalls im Rahmen einer zuvor geschlossenen Ehe, ist in den Worten des Philosophen Robert Spaemann (1927–2016) nicht nur natürlich, sondern auch „naturgemäß“, weil sie in der Regel quasi automatisch die natürlichen Bedürfnisse des Kindes nach seinen zweigeschlechtlichen und leiblichen Elternteilen befriedigt.

Philosoph Robert Spaemann
Vom natürlichen Vorgang zum monetären Verfahren
Was im Leben alles passieren kann, ist das eine; bekanntlich hatte die Menschheit bislang eher Probleme mit der ungewollten Zeugung. Etwas anderes ist es aber, nicht zu klären, unter welchen Bedingungen es gerechtfertigt sein könnte, von Bedürfnissen des Kindes vorsätzlich abzusehen. Genau dazu dient offenkundig der homosexuelle Kinderwunsch. Und nebenbei (oder in der Hauptsache?) dient er dazu, einen ökonomischen Boom zu fördern. Laut diverser Schätzungen lag der globale Markt für Leihmutterschaft 2024/25 bei 22 bis 26 Milliarden US-Dollar, was aktuell 200.000 bis 300.000 Kindern pro Jahr entsprechen würde; genaue Zahlen gibt es auch hierzu nicht. Bis Mitte der 2030er Jahre dürfte dieser Markt auf 150 bis 200 Milliarden Dollar anwachsen – wobei das Problem durchaus nicht die hohen Umsätze sind.
Aus einem natürlichen und kostenlosen Vorgang wird ein monetäres, technisch aufwendiges, auf medizinische Begleitung und Kontrolle angewiesenes Verfahren, das lauter echte oder vermeintliche Risiken der Schwangerschaft auszuschalten verspricht und dabei ist, in Zeiten wachsender Bindungslosigkeit auch die heterosexuelle Nachfrage nach Kindern zu bedienen. Die von Geld, Recht und Technik eröffneten Möglichkeiten treten an die Stelle denkbarer politischer, gesellschaftlicher und persönlicher Anstrengungen, die Zeugung von Kindern so zu gestalten, dass man zuallererst den Bedürfnissen der Kinder Rechnung trüge und die Zukunft der Familie sicherte. Das ist offenbar nicht mehr gewollt.
Eine Sache des Gefühls
Besonders die männlichen Homosexuellen spielen für die medizintechnische Industrie und ihre neuen Möglichkeiten die Rolle eines Werbeinstruments und Türöffners. Das begann bereits mit der Einführung der ab 1990 öffentlich diskutierten Homo-Ehe. Auf einmal wurde unter Verzicht auf die Frage der Fortpflanzung die Ehe als eine Sache des Gefühls definiert, genauer als eine Frage der erotischen Anziehung – was bis dahin nur ein Aspekt unter mehreren war.
Über Jahrtausende hinweg und zum Teil bis nach dem Zweiten Weltkrieg war die Ehe bei uns vor allem ein wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zweckverband für den Fortbestand der Herkunftsfamilie und die Absicherung ihres Besitzes. Passenderweise werden von der herrschenden, zur Plünderung neigenden Linken beide Aspekte ideologisch attackiert und politisch preisgegeben. Die amerikanische Ökonomin Debora Spar bezeichnet die klassische Ehe denn auch schlicht als ein Immobiliengeschäft und erklärt, dass angesichts weiblicher Erwerbstätigkeit und technisch assistierter Reproduktion die reine Liebesheirat in den Vordergrund trete. Debora Spar ist eines von vielen Beispielen dafür, wie man eine objektive Entwicklung, die ja niemand bestreitet, in ein normierendes Modell verwandelt.
Gemäß den Liebesbegriffen der Tradition ist in der Ehe nicht nur Eros, sondern auch Agape von Bedeutung, letztlich sogar wichtiger: die selbstlose, opferbereite Liebe zu Ehepartnern und Kindern, eine Liebe, die keine Gegenleistung erwartet. Natürlich gibt es Agape auch in homosexuellen Partnerschaften, aber gerade deshalb ist es nicht einleuchtend, ideologisch und propagandistisch exklusiv auf die sexuelle Anziehung abzustellen.
So wird die Ehe geschwächt und eben nicht gefördert. So wird das Problem der Vereinzelung nicht gebremst, sondern verstärkt. Single-Haushalte machen in Berlin die Hälfte aller Haushalte aus. Bundesweit sind es über 40 Prozent, während dieser Anteil in Deutschland um 1900 bei ganzen sieben Prozent lag. Den neuen, zeitgenössischen Lebensverhältnissen hat der zivile Solidaritätspakt PACS, den Frankreich 1999, interessanterweise vor der Homo-Ehe (2013), eingeführt hat, viel besser entsprochen als diese.
PACS ist bis heute sehr beliebt und macht allein das zur Bedingung, was den Staat interessieren kann, wenn eine Ehe nicht auf natürliche Reproduktion angelegt ist: das Versprechen gegenseitiger Fürsorge. Die sexuellen Vorlieben sind dann unerheblich, und so können auch Nachbarn oder Freunde sich „paxen“, das heißt, viele eheähnliche rechtliche und steuerliche Vorteile genießen und im Gegenzug mit beiderseitiger Verantwortung und Hilfe die öffentlichen Kassen entlasten.
Dagegen öffnet eine Ehe, die per Definition auf sexueller Anziehung gegründet wird, die Büchse der Pandora. Wie Robert Spaemann betonte, gibt es auf Basis der Homo-Ehe kein Argument mehr dagegen, eine Ehe zu dritt oder zu viert zu führen oder, so die Kritik des französischen Philosophen Bertrand Vergely (*1954), den Inzest zu institutionalisieren.

Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) stimmte seinerzeit gegen die Homo-Ehe.
Schmerzhaftes Schicksal
Die Homo-Ehe war aber der entscheidende Schritt auf dem Weg zu einer Art Anspruch auf künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft, ganz gleich, von wem dieser Anspruch einmal finanziert wird. Zwar ist auch ein bestelltes Kind trotz des Warencharakters, den es ganz automatisch annimmt, durchaus ein personhaftes Subjekt. Aber die Verschiebung ist beträchtlich. Wenn das Recht der „Eltern“ über dem des Kindes steht und dessen elementare Bedürfnisse verletzen darf, wird das Kind unweigerlich zum Objekt degradiert. Wer seinen Kindern aus Gründen seiner sexuellen Orientierung die Erfahrung verweigert, mit Vater und Mutter aufzuwachsen, macht diese Kinder im Dienste seiner eigenen Gleichberechtigung radikal ungleich. Er nimmt ihnen etwas, was das Normalste und Häufigste der Welt ist und vermutlich auch bleiben wird.
Es ist nicht schwer, sich eine kommende Revolte von künstlich gezeugten und durch Leihmutterschaft ausgetragenen Kindern vorzustellen, die auf eines ihrer leiblichen Elternteile verzichten mussten. Wer ohne Vater oder Mutter aufgewachsen ist, weiß, dass dies mit einer Prägung einhergeht, die mehr oder minder subtil das ganze spätere Leben bestimmt.
Einem Kind mit voller Absicht dieses schmerzhafte Schicksal zuzumuten – das ist der wahre Skandal, der die Jens Spahns dieser Welt umweht.
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Andreas Lombard
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