ARD-Tagesschau verteidigt Fauci mit zwei Falschbehauptungen
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In den USA steht Anthony Fauci, ehemaliger Top-Berater der Regierung in Corona-Fragen, gehörig unter Druck. Der Senatsausschuss untersucht sein damaliges Handeln. Aus in diesem Zusammenhang veröffentlichten Dokumenten ging dabei eine auffällige Diskrepanz bei seiner Haltung zu möglichen Fehlgeburten nach einer Corona-Impfung hervor.
Die ARD hat sich nun dem Thema in einem „Faktencheck“ gewidmet. An zentraler Stelle dieses Textes steht die Behauptung, Fauci habe seine Einschätzung aufgrund einer neuen „Auswertung“ geändert, die zwischen seinen beiden Äußerungen erschienen sei und bei Schwangeren keine entsprechenden Risikosignale gezeigt habe. Des Weiteren wirft der Text NIUS eine „Falschmeldung“ vor. Beides ist unhaltbar.
Zur Vorgeschichte: Intern hielt Fauci am 25. Januar 2021 eine durch starke Immunreaktionen und Fieber nach der zweiten Dosis ausgelöste Fehlgeburt im ersten Trimester zumindest theoretisch für möglich. Nur gut eine Woche später erklärte er öffentlich in einem Gespräch mit dem Fachjournal JAMA, die FDA habe bei Schwangeren bislang „keine Warnsignale“ festgestellt. Später sprach er sich ausdrücklich für die Impfung Schwangerer aus.

Textnachricht von Fauci
Der ARD-„Faktenfinder“ kommt nun zu einer Botschaft, die keinen Raum für Nuancen lässt, sondern proklamiert: „Die Vorwürfe sind allerdings falsch.“ Der gesamte Text läuft darauf hinaus, Fauci von den Vorwürfen freizusprechen. An zentraler Stelle behauptet der „Faktenfinder“: „Zwischen Faucis SMS Ende Januar und dem Interview Anfang Februar wurden erste Zahlen zu den Impf-Risiken für schwangere Frauen veröffentlicht.“
Seit Beginn der Impfkampagne im Dezember 2020 sammelte die CDC (das „amerikanische RKI“) über das System v-safe Daten von Geimpften. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges, Smartphone-basiertes Überwachungssystem, bei dem Teilnehmer nach der Impfung über Gesundheitsbeschwerden und andere Angaben befragt wurden. Unter ihnen waren auch rund 15.000 Frauen, die eine Schwangerschaft gemeldet hatten. Über diese CDC-Präsentation schreibt der „Faktenfinder“ nun:
„Eine erste Auswertung zu diesen Schwangeren wurde am 27. Januar 2021 von der US-Regierung veröffentlicht. Also genau zwischen Faucis Aussagen. Diese erste Auswertung der rund 15.000 schwangeren Frauen lässt nicht darauf schließen, dass für die Frauen ein Risiko für zum Beispiel Fehlgeburten ausgeht. Demnach hat Fauci in dem Interview nicht gelogen. Er hatte erst nur mögliche Bedenken geäußert und dann seine Aussage an die aktualisierte Datenlage angepasst.“
Doch diese Darstellung gibt die verlinkte Quelle nicht her. Bei den 15.131 Frauen handelt es sich nicht um eine wissenschaftlich ausgewertete Schwangerschaftskohorte. Die CDC-Präsentation verzeichnet lediglich die Zahl der bei v-safe gemeldeten Schwangerschaften. Zu Fehlgeburten enthält sie für diese Gruppe keine Auswertung der Schwangerschaftsausgänge und keine Fehlgeburtsrate. Eine belastbare Auswertung der Schwangerschaftsverläufe war zu diesem frühen Zeitpunkt – nur wenige Wochen nach Beginn der Impfkampagne – ohnehin nicht möglich, da ein Großteil der Schwangerschaften weder abgeschlossen noch ausreichend nachverfolgt war. Auch gibt es hier keine ungeimpfte Vergleichsgruppe, mit der sich ein mögliches zusätzliches Risiko belastbar vergleichen ließe. Der Wissenschaftler Stefan Homburg hat auf diese Dinge auf X aufmerksam gemacht.

Darüber hinaus taucht noch eine zweite, deutlich kleinere Zahl in der Präsentation auf: Im v-safe Pregnancy Registry waren zu diesem Zeitpunkt 227 Schwangerschaften aufgenommen. Im Gegensatz zum allgemeinen v-safe-System wurden geeignete Schwangere dort aktiv kontaktiert und im weiteren Schwangerschaftsverlauf nachverfolgt. Auch für diese Gruppe präsentierte die CDC am 27. Januar keine Fehlgeburtsauswertung.
Diese Quelle fungiert als zentrales Argument des „Faktenfinders“ und wird im weiteren Verlauf mehrfach herangezogen. Ausgerechnet mit ihr will die ARD erklären, warum Fauci zwischen dem 25. Januar und dem 3. Februar aufgrund neuer Schwangerschaftsdaten seine Einschätzung geändert habe. Eine vom „Faktenfinder“ fälschlich behauptete Auswertung der rund 15.000 Schwangeren auf ein Fehlgeburtsrisiko gibt es in der verlinkten CDC-Quelle jedoch schlicht nicht.
Die zweite Falschbehauptung macht NIUS einen unhaltbaren Vorwurf
Im weiteren Verlauf widmet sich der Text auch NIUS. Darin schreibt der „Faktenfinder“ NIUS sinngemäß die Tatsachenbehauptung zu, wissenschaftliche Erkenntnisse würden zeigen, dass 82 Prozent der geimpften Schwangeren eine Fehlgeburt erleiden würden, und bezeichnet dies als „Falschmeldung“. Doch diese Darstellung ist gleich in zweifacher Hinsicht falsch.
Der betreffende NIUS-Artikel gibt die 82-Prozent-Zahl ausdrücklich als Interpretation des Gynäkologen James Thorp wieder und problematisiert sie unmittelbar. Relevant ist sie deshalb, weil sie in einer schriftlichen Stellungnahme des Arztes in einem vorherigen Corona-Ausschuss vorkommt und nun im Zuge der Fauci-Vernehmungen erneut ins Spiel gebracht wurde.
Wörtlich heißt es bei NIUS: „Wie belastbar die von Thorp errechneten 82 Prozent tatsächlich sind, ist eine eigene wissenschaftliche Frage. Die Zahl ist seine Interpretation der veröffentlichten Daten und nicht die von den ursprünglichen Studienautoren ausgewiesene Fehlgeburtenrate.“ Weiter spricht NIUS nicht von einer „Erkenntnis“, sondern von einem „Hinweis“, der zu prüfen sei – gerade mit Blick auf so wichtige Fragen wie die des ungeborenen Lebens.
Hier der direkte Vergleich:

Screenshots von NIUS und Tagesschau gegenübergestellt.
NIUS hat die vom „Faktenfinder“ als „Falschmeldung“ bezeichnete Tatsachenbehauptung somit gerade nicht aufgestellt. Der „Faktenfinder“ macht aus einer distanziert berichteten, problematisierten Fremdaussage eine NIUS zugeschriebene Tatsachenbehauptung und nennt diese anschließend eine „Falschmeldung“.
Darüber hinaus verkürzt der „Faktenfinder“ die Aussage irreführend, indem er ihren einschränkenden Bezug auf Frauen weglässt, die im ersten Trimester geimpft wurden. Damit gibt er obendrein die von NIUS referierte Aussage Thorps inhaltlich falsch wieder.
NIUS wies die ARD auf beide Fehler hin und gab ihr Gelegenheit zur Korrektur. Bis Redaktionsschluss geschah allerdings nichts. Der ARD-„Faktenfinder“ hielt damit auch nach ausdrücklichem Hinweis an seiner Falschberichterstattung fest.
Ein wirklicher Sicherheitsnachweis nach höchsten Evidenz-Kriterien wurde nicht erbracht
Unwillkürlich zeigt die ARD mit ihrer Vorgehensweise allerdings, wie dünn die Datenlage sein darf, um dennoch zu weitreichenden Aussagen über die Impfsicherheit bei Schwangeren zu gelangen. Darin verrät sich eine tiefere Wahrheit: Die Impfempfehlung für Schwangere steht bis heute nicht auf einer groß angelegten, prospektiven und kontrollierten Vergleichsstudie, die einen belastbaren Sicherheitsnachweis speziell für diese Gruppe hätte erbringen können. Pfizer hatte eine solche Studie begonnen, die Rekrutierung jedoch beendet, nachdem nur etwa ein Zehntel der ursprünglich geplanten Teilnehmerinnen aufgenommen worden war.
Stattdessen wird die Beweislast umgekehrt: Man interpretiert retrospektiv die ohnehin entstandenen Beobachtungsdaten und sagt, es gebe keine Belege für Unsicherheit. Das ist aber etwas qualitativ anderes als ein tatsächlich erbrachter Sicherheitsnachweis. Aus dem fehlenden Nachweis von Unsicherheit wird nachträglich ein vermeintlicher Nachweis von Sicherheit.
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Felix Perrefort
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