Charlotte Merz flog alleine im Regierungsflieger von Berlin nach Köln
- Nach dem NATO-Gipfel in Ankara kehrte Bundeskanzler Friedrich Merz mit seiner Ehefrau Charlotte mit dem großen Regierungsflieger Theodor Heuss (Airbus A350) nach Berlin zurück.
- Der Bundeskanzler verließ dann das Flugzeug. Seine Gattin flog dann ohne ihn weiter nach Köln.
- Das bestätigte das Bundeskanzleramt, nachdem NIUS mit rechtlichen Schritten gedroht hatte.
Es waren 44 Minuten Luxus auf mehr als 200 Quadratmetern VIP-Kabinenfläche. Am 8. Juli 2026 nutzte Charlotte Merz den größten Regierungsflieger, um ohne ihren Ehemann von Berlin nach Köln zu reisen. Um 21:41 Uhr hob die „deutsche Air Force One“, wie die Bundeswehr sie selbst bezeichnet, am Hauptstadtflughafen ab und landete um 22:25 Uhr in Köln-Bonn.

Dieser Flieger brachte Charlotte Merz nach der Ankara-Reise ihres Mannes sicher nach Hause.
„Keine zusätzlichen Flugkosten entstanden“
Auf NIUS-Nachfrage teilte ein Merz-Sprecher zunächst mit: „Frau Merz begleitete den Bundeskanzler in seiner amtlichen Funktion auf der Dienstreise auf Einladung des türkischen Staatspräsidenten. Als Mitglied der offiziellen Delegation reiste sie kostenfrei mit. Durch die Mitnahme von Frau Merz als Begleitung des Bundeskanzlers sind keine zusätzlichen Flugkosten entstanden.“

Charlotte Merz mit ihrem Mann bei Ankunft in Ankara
Was unklar blieb: Wurde Merz von seiner Frau durchgehend begleitet oder nicht? Erst nach der Androhung rechtlicher Schritte präzisierte das Bundeskanzleramt seine Auskunft: Die Mitnahme der Gattin des Bundeskanzlers sei nach den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereiches erfolgt. Das gelte auch für den Flugabschnitt von Berlin nach Köln. „Maschine und Crew flogen plangemäß zum Abschluss ihres Einsatzes zurück auf ihren Stützpunkt in Köln-Wahn. Nach den Richtlinien ist die kostenfreie Beförderung bei Zu- und Rückführung des Flugzeugs ausdrücklich möglich“, so ein Sprecher des Bundeskanzlers.

Charlotte Merz begleitete ihren Ehemann nach Ankara
Reisen im VIP-Flieger eigentlich nur für Amtsträger
Grundsätzlich erfolgen Reisen im Regierungsflieger nur für berechtigte Personen, üblicherweise nach einer Rangliste. Anspruchsberechtigt sind der Bundespräsident, die Präsidentin des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler, der Präsident des Bundesrates, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Bundesminister. Unter Umständen können auch Fraktionschefs die Regierungsflieger nutzen. Außerdem können die Anspruchsberechtigten Begleitpersonen bestimmen.
Bedeutet: Charlotte Merz ist als amtslose Privatperson nicht anspruchsberechtigt.
Strenge Regeln sorgten schon für gestrandete Delegation
Im Frühjahr 2022 erkrankte der damalige Finanzminister Christian Lindner in Washington D. C. an Corona. Somit war der Rückflug für die gesamte Delegation in Gefahr, da der Anspruchsberechtigte ausgefallen war. Erst nach langen Verhandlungen mit dem zuständigen Verteidigungsministerium wurde der Staatssekretär als Vertreter des Ministers anerkannt – und die Delegation konnte dann doch noch zurückfliegen.

Christian Lindner im Jahr 2022 in Washington DC
Australien-Delegation flog mit Sondergenehmigung zurück
Wie streng die Regeln der Luftwaffe ausgelegt werden, beweist das Beispiel der Australienreise des Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius (SPD) im Frühjahr 2026. Gemeinsam mit einer Delegation flog der Minister von Berlin über Japan, Singapur bis nach Australien (mehr als 20 000 Kilometer Flugstrecke). Seine Frau begleitete ihn nach Japan im VIP-Flieger und zahlte dafür den Preis der Economy Class der Lufthansa.

Boris Pistorius hängte in Australien seinen „Osterurlaub“ an die Dienstreise und ließ den Airbus A350 der Flugbereitschaft allein mit Journalisten und Delegation nach Berlin zurückfliegen.
Pistorius hängte in Australien seinen „Osterurlaub“ an die Dienstreise und ließ den Airbus A350 mit VIP-Kabine der Flugbereitschaft allein mit Journalisten und Delegation nach Berlin zurückfliegen. Möglich wurde das mit einer abenteuerlichen Konstruktion, wobei die eigentlich zwingende Anwesenheit des Ministers als „Antragsberechtigtem“ für das Dienstflugzeug durch Pistorius’ Stellvertreter und Amtsleiter, Staatssekretär Nils Hilmer (SPD), ersetzt und der Heimflug als „Sonderlufttransport“ der Bundeswehr umdeklariert wurde. Eigentlich ist es unüblich, dass der Staatssekretär mitfliegt – er übernimmt im Heimatland so lange die Geschäfte des Ministers.
Kanzleramt: Alle Richtlinien eingehalten
In der Causa Merz erklärt das Bundeskanzleramt, dass für die Reise von Frau Merz alle Richtlinien eingehalten worden seien. In den „Erläuterungen zur Anwendung der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ (AZ 43-70-10-10, liegt NIUS vor) heißt es: „Bei Dienstreisenden des Bundes, von Bediensteten des Personenschutzes und des Protokolls kann die Begleitung nach Nr. 6.1 der Richtlinien auch die notwendige Zu- und Rückführung der Luftfahrzeuge vor bzw. nach Beförderung der bzw. des Anforderungsberechtigten umfassen.“
Übrigens: Die „Theodor Heuss“ wurde bereits von dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck genutzt, um gleichzeitig mit dem damaligen Arbeitsminister Hubertus Heil in zwei Fliegern nach Indien zu reisen.
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