Gericht lehnt Eilantrag ab: Martin Sichert (AfD) bleibt von Landratswahl ausgeschlossen
Ein Beitrag von
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert bleibt vorerst von der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland ausgeschlossen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat seinen Eilantrag gegen die Nichtzulassung zurückgewiesen.
Sichert wollte erreichen, doch noch bei der Wahl am 13. September antreten zu dürfen. Hilfsweise beantragte er, den Kreiswahlausschuss zu verpflichten, noch vor dem Wahltag erneut über seine Kandidatur zu entscheiden. Die 6. Kammer lehnte am Montag beide Anträge ab.
Zur Begründung verwies das Gericht auf die besonderen Regeln für laufende Wahlverfahren. Entscheidungen der Wahlorgane könnten grundsätzlich erst nach der Abstimmung im Rahmen eines Wahleinspruchs gerichtlich überprüft werden. Angesichts der Vielzahl einzelner Entscheidungen im Vorfeld einer Wahl sei deren termingerechte Durchführung nur möglich, wenn die gerichtliche Kontrolle während des laufenden Verfahrens begrenzt bleibe.
Ein Eingreifen vor dem Wahltag komme ausnahmsweise bei einem offensichtlichen Fehler im Wahlverfahren infrage, der später zur Ungültigkeit der Wahl führen könnte. Einen solchen Fehler erkannte die Kammer nicht. Nach Angaben des Gerichts stützte sich die Entscheidung des Kreiswahlausschusses nicht allein auf Sicherts AfD-Mitgliedschaft und seine politischen Funktionen, sondern auch auf zahlreiche ihm persönlich zugerechnete öffentliche Äußerungen und Betätigungen.
Auch einen offensichtlichen Verfahrensfehler sah das Gericht nicht. Die Mitglieder des Wahlausschusses seien darauf hingewiesen worden, dass die Einschätzung des niedersächsischen Innenministeriums für sie nicht bindend sei. Zudem habe Sichert Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Gegen die gesetzlichen Grundlagen des Prüfverfahrens äußerte die Kammer ebenfalls keine offensichtlichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Abschließend entschied sie jedoch nicht über die Rechtmäßigkeit von Sicherts Ausschluss.
Wie NIUS berichtete, hatte der Kreiswahlausschuss Sichert am 21. Juli nicht zur Wahl zugelassen. Zuvor hatte der Kreiswahlleiter wegen Zweifeln an dessen Verfassungstreue das Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde eingeschaltet. Dieses holte Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes ein und äußerte Zweifel daran, dass Sichert „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland eintreten wird“.
Sichert kündigte an, Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Mehr NIUS:
„Ich will, dass sie mich rausschmeißen“: Das sind die Forderungen von CDU-Rebell Prange
Mehr als die Hälfte aller Bootsmigranten in Italien kamen mit deutschen NGOs
Zwei BSW-Leute tragen Thüringer Regierung um Mario Voigt (CDU) nicht mehr mit
Warum prominente Unterstützer Kanzler Friedrich Merz den SPD-Rauswurf nahelegen
Grünen-Chef Banaszak: „Wir brauchen die Energiewende dafür, dass am Ende der Strom günstiger wird“
Das sind die wichtigsten Aussagen von Ulrich Siegmund bei Ben ungeskriptet
„,Nie wieder!‘ operationalisieren“: Die internationale Allianz hinter den Putsch-Plänen der Gewerkschaft der Polizei
Spiegel-Chef Kurbjuweit rechtfertigt Siegmund-Titelstory
Mehr NIUS:
Warum prominente Unterstützer Kanzler Friedrich Merz den SPD-Rauswurf nahelegen
Grünen-Chef Banaszak: „Wir brauchen die Energiewende dafür, dass am Ende der Strom günstiger wird“
Das sind die wichtigsten Aussagen von Ulrich Siegmund bei Ben ungeskriptet
„,Nie wieder!‘ operationalisieren“: Die internationale Allianz hinter den Putsch-Plänen der Gewerkschaft der Polizei
Spiegel-Chef Kurbjuweit rechtfertigt Siegmund-Titelstory
Nach Ausschluss von Landratswahl: Verwaltungsgericht Lüneburg lehnt Eilantrag von AfD-Kandidat Bothe ab
Neue Umfrage: Union stürzt auf 20 Prozent!
Werden US-Demokraten und Linke (wieder) Befürworter der Rassentrennung? Ein historischer Streifzug
Redaktion
Autor
Artikel teilen
Kommentare